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   OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 285/92   

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https://dejure.org/1993,4775
OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 285/92 (https://dejure.org/1993,4775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.1993 - 20 U 285/92 (https://dejure.org/1993,4775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 20 U 285/92 (https://dejure.org/1993,4775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 I Nr. 1
    Widerlegung der Nachtrunkbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewußtseinsstörung; Nachtrunk; Ausfallerscheinungen bei der Blutentnahme; Sturztrunk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB § 2 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1388
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08

    Bestimmtheitserfordernis für den Klageantrag i.R. der Feststellung auf eine

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  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 658/00

    Relative Fahruntüchtigkeit - Feststellung durch Blutentnahme aus dem Herzen

    Ein typisch alkoholbedingter Fahrfehler kann angenommen werden, wenn der Fahrer in einer einfachen Verkehrssituation von der Fahrbahn abkommt, ohne dass eine Behinderung durch Gegenverkehr oder sonstige Umstände ernsthaft in Frage kommt (OLG Hamm r+s 1993, 236; OLG Celle VersR 1997, 98).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00

    Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall;

    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • OLG Koblenz, 13.07.2001 - 10 U 1300/00

    Unfalltod-Zusatzversicherung - relative Fahruntüchtigkeit - Blutentnahme aus

    Ein typisch alkoholbedingter Fahrfehler kann angenommen werden, wenn der Fahrer in einer einfachen Verkehrssituation von der Fahrbahn abkommt, ohne dass eine Behinderung durch Gegenverkehr oder sonstige Umstände ernsthaft in Frage kommen (OLG Hamm r+s 1993, 236; OLG Celle VersR 1997, 98).
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